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Brandschutzhelferausbildung nach DGUV Information 205 - 023

"Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Verlust von menschlichem Leben und die Beeinträchtigung der Gesundheit durch den Brand und seine Nebenwirkungen wiegen ungleich schwerer als der Sachschaden.

Den Unfallversicherungsträgern wurden in den vergangenen Jahren jeweils etwa 3500 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen war. Die Verletzungen werden meist durch die direkte Einwirkung der Flammen auf ungeschützte Bereiche des menschlichen Körpers, durch die Auswirkung brennender Kleidung sowie die Vergiftung durch die beim Brand entstehenden Rauchgase verursacht. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher immer mehr Bedeutung zu." (DGUV)

Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit der Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Wir helfen Ihnen, die vom Gesetzgeber geforderten Unterweisungen der Beschäftigten in Sachen Brandschutz sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlagen

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"

- Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"  

- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 "Brandschutzhelfer" 

Anzahl der Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die  notwendige Anzahl von Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

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Aufgaben Brandschutzhelfer

  • Brände verhüten

  • sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden 

  • Evakuierung der Mitarbeiter

  • Pflege Rettungswege

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Inhalt der Ausbildung

  • Grundzüge des Brandschutzes

  • Brandschutzorganisation im      Betrieb

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandtypen

  • Verhalten im Brandfall

  • praktische Feuerlöschübung

  • Simulation einer Fettbrandexplosion

Chef machen Flambe

Dauer der Ausbildung

Die Dauer unserer Ausbildung geht über die gesetzlich geforderten Vorgaben hinaus. In ca. 5 bis 6 Unterrichtseinheiten werden Ihre Mitarbeiter von unserem Hauptbrandmeister auf ihre kommenden Aufgaben optimal vorbereitet.

Feuerwehrschläuche
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