top of page
AdobeStock_145751466.jpeg

Kind in Not - nichts fordert mehr heraus

Erste-Hilfe bei Kindernotfällen

... für Erzieherinnen und Erzieher / Tagesmütter / Lehrerinnen und Lehrer / Muttis und Vatis / Omas und Opas und alle die es interessiert.

Ob zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule, Kinder entdecken die Welt auf ihre Art und Weise. Sie krabbeln, hüpfen, toben, fassen Gegenstände an und nehmen sie in den Mund. Für die Entwicklung unserer Kinder ist das enorm wichtig, jedoch bergen die kindlichen Expeditionen auch Gefahren.

SANIMU bietet Ihnen spezielle Kurse für Ihr Fachpersonal oder für Sie als Privatperson. Mit unseren Fortbildungen „Erste-Hilfe bei Kindernotfällen“ gewinnen Sie Sicherheit, im Notfall das Richtige zu tun. Unter Berücksichtigung der anatomischen und physiologischen Besonderheiten bei Kindern, erlernen und üben wir mit Ihnen gemeinsam die spezifischen lebensrettende Maßnahmen. Denn Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen.

Erste Hilfe bei Kindernotfällen für Kindergrippe, Kindergarten und Kinderhort

Kindergarten / Krippe

Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Erste-Hilfe leisten zu können, ist in Ihrer Einrichtung ein wichtiger Bestandteil der Fürsorgepflicht. Erlernen Sie die richtigen Maßnahmen bei einem spannenden Kurs bei SANIMU.

Erste-Hilfe Kindernotfalltraining für Grundschule, Oberschule, Gymnasium

Schule

Grundschule, Oberschule, Gymnasium - auch wenn Ihre Kinder älter werden, Notfälle treten überall auf. Erlernen Sie bei SANIMU, wie sich die Erste-Hilfe-Maßnahmen der Entwicklung Ihrer Kinder anpassen.

Erste-Hilfe-Notfalltraining für Oma, Opa, Tante, Onkel

Freizeit

Oma, Opa, Tante, Onkel - wissen Sie was zu tun ist, wenn es beim Babysitten doch einmal zu einer brenzlichen Situation kommt? Erlernen Sie bei SANIMU alle Maßnahmen, auf die es dann ankommt.

Kostenübernahmeantrag Unfallkasse Sachsen

Damit die Unfallkasse Sachsen die Kosten für Ihre Erste-Hilfe-Ausbildung übernehmen kann, müssen Sie als versicherte Einrichtung einen Kostenübernahmeantrag stellen. Die Antragstellung erfolgt papierlos über die Homepage der Unfallkasse Sachsen. Über den Link "Kostenübernahmeantrag UKS" kommen Sie direkt auf die richtige Seite. Bitte wählen Sie entsprechend Ihrer Einrichtung das richtige Formular zur Anmeldung. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Der Kostenübernahmeantrag muss vor Beginn der Ersten-Hilfe-Ausbildung beantragt und spätestens zum Kursbeginn bestätigt vorgelegt werden. Mit dem bestätigten Formular rechnen wir die Kosten direkt mit der Unfallkasse ab. Sollten die Kosten nicht für jeden Mitarbeiter übernommen werden, ist auch eine Abrechnung über Ihren Träger möglich. Auch hierbei bitten wir vor dem Kurs um eine Absprache.

Bei den Unfallkassen der benachbarten Bundesländer ist der Antragsweg ähnlich.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn des Kurses.

Kinder laufen
bottom of page